Wild Campen - Wild Zelten
Freiheit erleben lernen, ist Natur lieben lernen
Freiheit, die Natur erleben - viele lieben den Gedanken, mit ihrem Zelt in der freien Wildnis zu übernachten. Leider ist dieser Traum nicht immer und überall so einfach umzusetzen. Teilweise auch aus gutem Grund, denn nicht alle Outdoorfans achten so auf die Natur, wie sie es verdient hätte. Erfahre Tipps und viel Wissenswertes über das Wildcampen.
Ob zu Fuß, mit zwei Rädern, alleine, mit der Familie oder mit einem guten Freund oder Freundin. Dieser Gedanke verbindet so gut wie jeden Outdoorliebhaber. Der krönende Abschluss eines anstrengenden Tages auf dem Berg oder einfach nach einer langen Tour. Ankommen, einen geeigneten Platz suchen und dann vor seinem Zelt auf dem Trekking-Kocher ein stärkendes Abendessen zubereiten. Die Aussicht genießen und mit einem heißen Tee oder Kaffee den Stermenhimmel betrachten. Dabei den Tag Revue passieren lassen und danach, in einen kuschligen Daunenschlafsack gehüllt, in den wohlverdienten Schlaf versinken.
Und vielleicht für einige noch unbezahlbarer, am nächsten Tag, die Stille und die einzigartige Landschaft am frühen Morgen genießen.
Damit es aber am nächsten Morgen kein böses Erwachen gibt, muss doch einiges beachtet werden. Die Gesetzeslage am jeweiligen Aufenthaltsort sollten Naturfreunde vorher unbedingt überprüfen, um Ärger mit der Polizei oder Grundstücksbesitzern zu vermeiden. Damit ihr einen Überblick bekommt, wo, welche Bestimmungen gelten, werden wir euch gleich mal die einzelnen Gebiete in Europa vorstellen.
Wenn ihr sichergehen möchtet, sucht ihr für eure Tour am besten einen geeigneten Campingplatz aus, denn auch hier gibt es den ein oder anderen schönen naturbelassenen Platz in Deutschland. Auch wenn das natürlich nicht dasselbe ist, wie wild zu campen.
Es ist wichtig zu wissen, dass es in Deutschland klare Regelungen für das Wildcamping (Zelten) gibt an die man sich halten sollte, um nicht noch mehr Verbote hervorzurufen. Tipp: Es gibt eine klaren Unterscheidung zwischen Zelten oder Biwakieren (Schlafen in einem Biwak oder unter einem schützenden Tarp).
Die Gesetzeslage in Deutschland
Grundsätzlich verboten ist in Deutschland das Zelten in Nationalparks, Naturschutzgebieten, geschützten Biotopen, Wildschutz- und Wasserschutzgebieten. Das Zelten in der freien Landschaft ist, ausgenommen im Wald, in keinem Bundesland ausdrücklich verboten. Zudem gilt in Deutschland das Rechtsprinzip des Verbotsvorbehaltes. Das heißt, dass alles was nicht ausdrücklich verboten ist, erstmal erlaubt ist.
Also sollte man erst mal klären,ob der Bereich, in dem ich campieren möchte, überhaupt betreten werden darf? So dürfen in Bayern, Saarland, Baden-Württemberg und Sachsen Naturflächen von Jedermann betreten werden, ohne die Zustimmung des Grundeigentümers eingeholt zu haben. Ausgenommen sind Land- und Forstwirschaftsflächen. Viele nördlichen Bundesländer legen das so genannte Wegegebot zu Grunde. Dies beschränkt die Betretungserlaubnis meist auf Pfade, Wege und ungenutzte Grundflächen. Aber auch hier muss man aufpassen! Auch hier kann jede Kommune eine Sonderregelung haben. Also alles ziemlich knifflig.
Beim Zelten im Wald gelten die Forst- und Waldgesetze der Länder. Dort ist Zelten verboten. Allerdingst liegt hier das Biwakieren in einer gesetzlichen Grauzone und ist daher nicht strikt verboten. Heißt, es liegt im Ermessen des jeweiligen Försters, ob die Übernachtung im Freien geduldet wird.
Tipp: Daher macht es Sinn, sich in Deutschland, einen Privatgrund auszusuchen und den jeweiligen Besitzer um Erlaubnis zu fragen. So steht einer entspannten und schönen Nacht im Zelt oder unter einem Tarp nichts mehr im Wege.
Und wie sieht es im restlichen Europa aus?
In Skandinavien gibt es für Outdoorabenteurer entspanntere Regeln in Bezug auf das Wildzelten.
"Jedermannsrecht" - In Schweden, Norwegen und Finnland gilt das, seit dem Mittelalter über Jahrhunderte gewachsene "Jedermannsrecht", was besagt, dass sich jeder frei in Wald und Flur, in Gewässern, im Meer und im Gebirge bewegen darf. Ganz Wichtig! Mit "Freiheit und vorallem Verantwortung der Natur gegenüber". Es ist also legal ein paar Tage in der Natur zu zelten. Aber auch hier sollten längere Aufenthalte - Basislager - mit den Grundstücksbesitzern abgesprochen werden.
Grundsätzlich gilt:
Zelten ist für max. zwei Tage auf öffenlichen Grund, auf Privatgrundstücken mit Einweilligung des Eigentümers erlaubt. Ausnahemen bilden Nationalparks oder Naturschutzgebiete, dort ist das Zelten meist untersagt, aber auch hier sollte man einfach bei der Touristeninformation nachfragen.
In Dänemark ist Wildcampen ausdrücklich verboten. Aber hier findet man auch den einen oder anderen Campingplatz mit Wild-Camp-Charakter. Ansonsten besteht in dänemark die Möglichkeit mit Zustimmung des Besitzers auf privaten Flächen zu übernachten, oder einen der ca. 40 ausgewiesene Naturlagerplätze zu nutzen!
In Osteuropa, wie Lettland, Litauen oder Estland, ist wildes Zelten erlaubt. Dort kann man den Sternenhimmel ohne Einschränkungen genießen. Ausnahmen bilden natürlich Nationalparks und Naturschutzgebiete. In Polen sollte man sich allerdings wieder auf Privatgrund mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers niederlassen.
In den restlichen Ländern wie Rumänien, Bulgarien, Russland, Slowakei, Slowenien, Ungarn oder Tschechien hingegen ist das Wildcampen verboten und wird nicht geduldet.
In Südeuropa ist das Wildzelten bzw. -campen in allen öffenlichen Bereichen verboten. Auch hier gibt es nur die Möglichkeit auf Privatgrundstücke auszuweichen. Hier kann man sich oft mit dem Eigentümer einigen und bezahlt mit einer guten Flasche Rotwein. Dies gilt hauptsächlich für Italien, Kroatien, Griechenland und Spanien. In Frankreich, so wie in manchen Gebieten Spaniens, gelten meist die gleichen Gepflogenheiten, aber dort gibt es einige wenige ausgewiesene Zonen, in denen das Wildzelten erlaubt ist.
Auch in unseren Nachbarländern Österreich und Schweiz gelten strikte Regelungen. In Österreich ist Wildzelten verboten, ausgenommen sind Übernachtungen auf Privatgrundstücken. Man benötigt wie immer die Zustimmung des Besitzers. Die Strafen für Wildcamper fallen abhängig vom Bundesland mehr oder weniger drastisch aus, zu den „Spitzenreitern“ zählt Tirol. Für Wildcampen in Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten müssen Betroffene besonders tief in die Tasche greifen.
Bei den Schweizern ist die gesetzliche Lage zum wilden Campen eher kompliziert. Jeder Kanton regelt dies unterschiedlich. Auch hier ist es ratsam, Erkundigungen direkt vor Ort einzuziehen. In Jagdbanngebieten und vielen Naturschutzgebieten herrscht klares Campingverbot. Vorgaben des Schweizer Alpen-Clubs zufolge ist rücksichtsvolles Campieren oder Biwakieren im Gebirge oberhalb der Waldgrenze bei kleinen Gruppen in der Regel kein Problem.
In Westeuropa, zum Beispiel bei den Schotten, sind Naturabenteurer herzlich willkommen und dürfen sich ihren Schlafplatz relativ frei aussuchen. Nur an besonderen Ort, an denen Verbotsschilder aufgestellt sind, ist das Wildcampen verboten. Aber auch in Schottland sollte auf Privatgrund nur mit Rücksprachen des Eigentümers gecampt werden.
Grundsätzlich und mit Sicherheit das Wichtigste ist, respektiert die Natur, Tiere und deren Bewohner. Nur dann wird das Wildzelten zum unvergesslichen Erlebnis. Sonst wird es bald noch schwerer werden, ohne Verbote und in naturbelassener Umgebung die Freiheit genießen zu können. Lasst keinen Müll zurück. Was ihr hingetragen habt, könnt ihr sicher auch wieder mit zurück nehmen. Macht euch schlau wie der angemessene Toilettengang in der freien Natur aussieht! Beschädigt keine Pflanzen, stört keine Tiere und vermeidet Gefahrenzonen. Bringt euch nicht in Gefahr und denkt an die Personen, die sich durch eine mögliche Rettung vielleicht für euch in Gefahr bringen müssen. Denkt an die Gefahr eines offenen Feuers und die möglichen Folgen.
"Also denkt daran, respektiert die Natur die ihr alle so bewundert! Seid für die Natur da, dann gibt sie euch faszinierende und unbezahlbare Augenblicke zurück"
Eure Martina von Camping Schrader